Nutzungsordnung

Für die Nutzung der Anlegestelle gilt Folgendes:

 

1. Die Nutzung der Anlegestelle und ihrer Einrichtungen ist nur gegen schriftliche Genehmigung der River Dock GmbH gestattet.

 2. Nutzungsanfragen nach Maßgabe der geltenden Nutzungs-bedingungen sind zu richten an die

River Dock GmbH
Grafenauweg 11, CH -6300 Zug
E-Mail:    contact@river-dock.com
Tel.: +41 61 205 38 65                     

3. Falls die Anlegestelle mit Landstrom ausgerüstet ist besteht ab einer Liegedauer von zwei Stunden  die Pflicht das Schiff mit Landstrom zu versorgen.

4. Die Anlegestelle ist sauber zu hinterlassen, die Türen  der vorhandenen Versorgungsboxen und des Steges sind zu verschließen.

Über festgestellte oder verursachte Beschädigungen an der Anlegestelle ist River Dock unverzüglich zu informieren.

5. Bei Unglücksfällen, Feuer oder sonstigen Gefahren auf und an der Anlegestelle ist der Notruf der Polizei und/oder Feuerwehr unverzüglich zu informieren.

 

Unbefugten ist das Anlegen verboten!